Man ist nie zu klein,
um großartig zu sein!

Unser pädagogisches Profil

Unsere pädagogische Arbeit richtet sich nach der allgemeinen Grundlage des Orientierungsplans Baden-Württemberg für Erziehung und Bildung, sowie dem teiloffenen Ansatz. Jedes Kind hat eine Bezugserzieherin oder einen Bezugserzieher und gehört einer Stammgruppe an. Die Kinder können sich im teiloffenen Raumkonzept frei entfalten. Da jeder Gruppenraum unterschiedliche Schwerpunkte durch entsprechendes Spiel- und Arbeitsmaterial bietet. Dadurch werden die Kinder in den verschiedenen Bildungsbereichen des Orientierungsplans gefördert. Während der Freispielzeit sind alle Gruppenräume für die Kinder frei zugänglich. Die Kinder können sich gezielt und selbstbestimmt mit ihren Themen und Interessen auseinandersetzen. Mit Hilfe von Ritualen und regelmäßigen Angeboten wie Morgentreff, Sprachförderung, Bildungsaktivitäten und weiteres, lernen die Kinder Strukturen kennen und erfahren so außerdem Sicherheit und Vertrauen. Die Anregungen im Freispiel und im strukturiertem Tagesablauf schaffen eine optimale Lernumgebung. 

Anmeldung

Die Anmeldungen, Änderungen sowie Abmeldungen für den Kindergarten und Kinderkrippe werden direkt im Kindergarten angenommen.

Kindergarten
Zweierweg 1 · 79688 Hausen im Wiesental
Telefonnummer: 07622 61313

Anmeldezeiten:
Montag und Dienstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Bitte melden Sie Ihr Kind rechtzeitig für die Kinderkrippe und den Kindergarten an.
in den Kindergarten
in die Krippe
Nur im Spiel erfüllt sich der Drang des Kindes zur Selbständigkeit. Das Spiel ist ein im gegenwärtigen aufgehendes, alle Kräfte anspannendes Verhalten… ein Spiegel des Lebens… das Spiel lehrt das Kind in der Außenwelt die Mittel zur Darstellung seiner Innenwelt kennen und sich aneignen, wie es im Spiel seine Anlagen entwickelt und seine Kräfte steigert… Im Spiel kann das Kind die Liebe der Mit-ihm-spielenden fühlen, erkennen und anerkennen…
Friedrich Fröbel

Osterfreude für alle

Unter dem Motto „Osterfreude für alle“ haben sich 30 Kibiz-Kinder im Alter von 2-10 Jahren mit ...
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Unser Team

Das pädagogische Personal des Kindergartens besteht aus:
Leitung: Oleg Stavnicuk (Vollzeit, 70% Leitung und 30% in der Gruppe)
11 Erzieherinnen (5 Vollzeit, 6 Teilzeit)
2 pädagogische Fachkräfte (Teilzeit und Vollzeit)
1 PIA Auszubildende (von sept. 2021 bis mitte 2024)
1 Praktikant/in
Ebenfalls zum Personal des Kindergartens gehören:
2 hauswirtschaftliche Kräfte
4 Reinigungskräfte
1 Hausmeister (auch für die Grundschule und die Halle)

Der/die Erzieher-/in als Entwicklungsbegleiter-/in

Eine der wichtigsten Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte besteht darin, eine dem Kind zugewandte, offene und wertschätzende Grundhaltung einzunehmen sowie eine kindgerechte Umgebung mit einer positiven Atmosphäre in der Einrichtung zu schaffen. Dazu gehören beispielsweise gut vorbereitete Räume und Materialien, sowie eine professionelle Grundhaltung der Erzieher/innen gegenüber Kindern und Eltern. Nur eine gute emotionale Beziehung zwischen Kind-Erzieherin-Eltern stärkt die Kinder. So können sie ihre geistige Beweglichkeit, ihre sozialen Kompetenzen einbringen und ihre eigenen Ressourcen angstfrei umsetzen. Durch dokumentierte Beobachtung stellt die Erzieherin fest, welche Bedürfnisse und Interessen ein Kind hat und welche Entwicklungsschritte es macht. Darauf baut jede weitere pädagogische Planung und Umsetzung ihrer Arbeit auf.

Sie wird so zur Entwicklungsbegleiterin, die jedem Kind mit Respekt und Wertschätzung begegnet, sich auf dessen individuellen Bildungsprozess einlässt und es darin unterstützt. Die Erzieherin sorgt dafür, dass das Kind sich als ein Teil der Gruppe sieht und sich darin wohl fühlt. Sie/er ermöglicht es dem Kind seine eigenen Bedürfnisse zu äußern sowie die Bedürfnisse anderer zu respektieren. Die Erzieherin achtet auf die Umsetzung des Orientierungsplanes des Landes Baden-Württemberg. Dessen Bildungs- und Entwicklungsfelder werden durch die Aufteilung in verschiedene Bildungsräume und Angebote an die Kinder in die tägliche Arbeit eingebunden. Bei dieser Arbeit haben wir stets die Ziele des Orientierungsplanes im Blick (vgl. Orientierungsplan, S. 3).
Unser Träger
Träger des Kindergartens Leuchtturm ist die Gemeinde Hausen im Wiesental. Der Träger ist für die Finanzierung der Einrichtung und alle anderen finanziellen Angelegenheiten verantwortlich. Der Träger ist Bindeglied zwischen der Einrichtung und den Eltern im Hinblick auf die Gebührenfestsetzung und die Rahmenbedingungen. Der KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales) als gesetzgebendes Organ, gibt dem Träger die Richtlinien für den Betrieb von Kindertagesstätten vor.

Aus diesen genannten Gründen ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Einrichtung und dem Träger wichtig.

Gemeinde Hausen im Wiesental
Bahnhofstraße 9 · 79688 Hausen im Wiesental
Telefonnummer: 07622 68730
Faxnummer: 07622 687399

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Geschichte
Schon die Pädagogen frühester Zeit haben sich Gedanken über die Erziehung des Kleinkindes gemacht. Angefangen mit sogenannten „Mutterschulen“, über Bewahranstalten, gründete Friedrich Fröbel die „ersten allgemeinen deutschen Kindergärten“. Fröbel unterschied sich von den bisherigen Kleinkindbewahranstalten insofern, dass er sich selbst einen Erziehungs- und Bil- dungsauftrag stellte. Im Jahr 1853 wurde auch hier in Hausen in den Räumen des „Alten Rathauses“ die erste Kleinkinderschule eröffnet. Nach diversen Umzügen in verschiedene Gebäude und Räumlichkeiten wurde von 1963-65 das heutige Gebäude im Zweierweg errichtet.

Die sich ständig ändernden Anforderungen der Kindergartenarbeit verlangen eine stetige Verbesserung und Erweiterung der Räumlichkeiten, welchen in verschiedenen Baumaßnahmen Rechnung getragen wurde. Der Rechtsanspruch ab den 01.01.1999 auf einen Kindergartenplatz für alle 3-jährigen Kinder, machte eine Erweiterung notwendig. Somit wurde 1997 der Kindergarten um einen vierten Gruppenraum und einige weitere Räume erweitert. Im April 1998 wurde die Sanierung des Waschraums durchgeführt. 2012 eröffnete die Krippengruppe in den Räumen der ehemaligen Hauptschule ihre Pforten. Damit konnte dem am 01.01.2014 in Kraft tretenden Rechtsanspruch für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr Rechnung getragen werden.